Perreten Computer GmbH


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AL LG E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

von
Perreten Computer GmbH, Saanen

Lieferung

Die Lieferung von Geräten, Software und Dienstleistungen erfolgt auf den in der Bestellung festgelegten Termin unter Vorbehalt allfälliger Umstände, welche ausserhalb des Einflusses von
Perreten Computer GmbH liegen. Ein allfälliger Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und auch nicht zu Schadenersatzforderungen gegenüber von Perreten Computer GmbH.
Technische Àenderungen, die der Verbesserung der Produkte, die ihrer Sicherheit oder der Sicherheit ihrer Benutzer dienen, bleiben vorbehalten. Liefer- und Installationskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Preise

Ohne gegenteilige Angaben verstehen sich die Preise inklusive 8.0% MWSt. Die Schulung, die zur Bedienung der Hard- und Software benötigt wird, ist in den Preisen nicht inbegriffen, sofern bei der Bestellung keine andere Abmachung getroffen wurde.

Zahlungsbedingungen

Falls nichts anderes vereinbart wird sind Rechnungen ohne jeden Abzug innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Uebersteigt die Auftragssumme Fr. 10'000.- gilt in der Regel 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung und 1/3 30 Tage nach Lieferung. Ein Rückbehalt von Zahlungen sowie eine Verrechnung mit Gegenforderungen (z. B. aus Gewährleistung) ist nicht zulässig. Allfällige Mängel des Kaufgegenstandes werden im Rahmen der Garantie behoben.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von Perreten Computer GmbH bis zum Tage der vollen Bezahlung.

Garantie

Garantieleistungen werden grundsätzlich am Domizil von
Perreten Computer GmbH durch das Fachpersonal während der normalen Arbeitszeit erbracht. Für Hardware und Software gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Für ausserhalb der Garantiezeit durch Perreten Computer GmbH ersetzte Teile wird eine Garantie von zwei Monaten auf Material gewährt. Wenn keine andere Garantiebestimmung entgegensteht, kann
Perreten Computer GmbH seinen Verpflichtungen wie folgt nachkommen:

- durch Nachbesserung der mangelhaften Produkte.
- durch Ersatz der mangelhaften Produkte.
- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
- durch Rücktritt vom Vertrag und Rückzahlung der geleisteten Beträge.

Fehlleistungen, welche durch Fehlbedienung entstehen, sowie Störungen durch Ausfälle der Stromzufuhr, fallen nicht unter Garantie. Wandelung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Verbrauchsmaterial ist von den Garantieleistungen ausgeschlossen.
Der Kunde ist für die Absicherung von den installierten Daten und Programmen selbst verantwortlich. In einem Schadenfall (defekter Harddisk) geht die Rekonstruktion der Daten und Installation der Programme zu Lasten des Kunden. Fehlfunktionen der Betriebssysteme Software verursacht durch Updates, Viren, Stromausfall oder andere Fehlmanipulationen sind von der Garantie ausgeschlossen.

Haftung

In keinem Fall besteht eine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistungen oder Leistungsausfall der von
Perreten Computer GmbH gelieferten Produkte ergeben.

Software-Copyright

Der Erwerber darf Softwarekopien nur zur Datensicherung unter Beachtung der Vorschriften des Herstellers anfertigen. Er haftet
Perreten Computer GmbH für Forderungen aus Missachtung dieser Bestimmungen.

Wiederausfuhr

Für die meisten Produkte (Datenverarbeitungsmaschinen und Lizenzprogramme) ist die Wiederausfuhr gemäss einer gegenüber der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes oder gegenüber Herstellern eingegangenen Bestimmungen untersagt, bzw. nur nach Erhalt einer besonderen Ausfuhrgenehmigung gestattet. Diese Verpflichtung geht auf den Käufer über und ist bei einem allfälligen Wiederverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.

Diverses

Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Perreten Computer GmbH ausdrücklich anerkannt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Saanen


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